2004-12-18 Betreff: Datenschutz, Hartz IV

Damen und Herren,

ich habe heute folgende Seiten gelesen:

# Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz: Kein Datenschutz für Arbeitslose? # Reformen am Arbeitsmarkt: Datenschutz ist gesichert # Alg II-Antragsformular - Nur das Notwendige wird gefragt

Und habe daher einige Fragen an Sie:

Auf (2) lese ich: "Bereits erfasste überflüssige Daten müssen gelöscht werden.", auf (1) jedoch die zwar nicht widerspruechliche aber doch ergaenzende Aussage: "Bis heute liegt nicht einmal ein Konzept über die Löschung nicht mehr benötigter Daten vor. Der eklatanteste Fehler liegt aber darin, dass lesende Zugriffe auf diese bundesweite Datenbank nicht protokolliert werden."

Interpretiere ich also richtig, wenn ich behaupte, dass jeder halbwegs begabte Hacker, sowie alle Mitarbeiter der Bundesanstalt fuer Arbeit auf alle Daten aller jemals gemeldeter Hartz IV Empfaenger zugreifen duerfen, und dies auch noch ohne, dass diese Aktion nachvollziehbar waehre?

Auf (2) lese ich desweiteren: "Die nächste Auflage der Antragsformulare wird klar zwischen Mitgliedern der Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft unterscheiden." Es ist also so, dass im Moment bei einem Hartz IV Antrag auch ueberfluessige Informationen angebeben werden? Wie passt das zum kurz davorstehenden Satz "Bei der Erfassung der Angaben aus den derzeitigen Erhebungsbögen werden nur die im konkreten Einzelfall wirklich erforderlichen Daten gespeichert werden."?

Auf (3): "Neben allgemeinen Daten sind dies Angaben zu den persönlichen Verhältnissen und den Wohn-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse aller im Haushalt lebenden Personen." Was ist zum Beispiel mit Wohngemeinschaften von Studenten? Dabei gibt es wohl keinerlei Notwendigkeit, die Einkommensverhaeltnisse von Mitbewohnern offenzulegen? Und doch wird dies verlangt?

Auf dieser Seite hier lese ich dann noch "Selbstverständlich beachten wir die Vorschriften des Datenschutzes." -> ???

Jens-Wolfhard Schicke